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Wiederzulassung des Fahrzeuges auf den bisherigen Halter

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder-u. Rückseite)
  • Zulassung auf juristische Personen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), Vereinsregisterauszug usw., Ausweis/e der vertretungsberechtigten Person/en
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
  • Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I mit gültiger Hauptuntersuchung oder neuer HU-Bericht
  • Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters und Personalausweis beider Elternteile (auch gut lesbare Kopie)

Hinweis:

Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt waren, die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, ZBII, Betriebserlaubnis) noch vorhanden sind, wird eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen benötigt, dass das Fahrzeug sich noch im gleichen Zustand befindet plus einer gültigen HU Abnahme.

Bei Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre abgemeldet sind und keine gültige Betriebserlaubnis mehr vorhanden ist (Fahrzeugbrief, ZBII in Verlust) muss nach §21 StVZO ein Vollgutachten beim TÜV gemacht werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
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