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- Wiederzulassung auf den bisherigen Fahrzeughalter
- Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeuges
- Zulassung eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
- Fahrzeugpapiere-Änderung technischer Art
- Änderung eines bestehenden Kennzeichens in ein E-Kennzeichen
- Fahrzeugpapiere-Änderung persönlicher Art (Namens- oder Adressänderungen), bei bereits im Landkreis zugelassener Fahrzeuge
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II unbrauchbar oder vollgeschrieben
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I unbrauchbar
- Internationale Zulassung / Ausfuhrkennzeichen
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- Verlust von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
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- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Händler, Hersteller oder Handwerker
- Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
- Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
- Ausländische Fahrzeugpapiere und zusätzlich EG-Typgenehmigung (COC-Papier), sowie TÜV-Bericht
- Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder die Laufleistung nicht mehr als 6000 km beträgt)
- Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EU-Typgenehmigung
- Kaufvertrag
- Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung (entfällt bei Abnahme nach §21 StVZO)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
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Kontakte:
Infotelefon: | 0911 / 97 73 - 30 33 |
Faxnummer: | 0911 / 97 73 - 13 62 |
E-Mail: | kfz-zulassung@lra-fue.bayern.de |
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