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Neuzulassung von fabrikneuen Fahrzeugen aus dem Ausland

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift oder Reisepass des Halters (gut lesbare Kopie, Vorder- und Rückseite)
  • Bei Firmen (juristische Personen) Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Identitätsnachweis des Geschäftsführers im Original (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code zum Abruf bei der Zulassung, EVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen von außerhalb der EU
  • Umsatzsteuererklärung bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedsstaaten
  • Ausländische Kfz-Papiere, EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Papier)
  • Technisches Gutachten gem. § 21 StVZO oder EG-Typgenehmigung (COC-Papier) von außerhalb der EU
  • Kaufvertrag und Originalrechnung
  • Vorführung des Fahrzeuges zur Fahrzeug-Identnummer-Prüfung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Vollmacht für Beauftragte, bei Minderjährigen Einwilligung beider Elternteile mit Benennung eines Zustellvertreters

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

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Kontakte:
Infotelefon: 0911 / 97 73 - 30 33
Faxnummer: 0911 / 97 73 - 13 62
E-Mail: [email protected]
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