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Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist für die rechtliche Betreuung der Kreis,- Staats- sowie Bundesstraßen verantwortlich.
In diesem Zusammenhang erfüllt die Straßenverkehrsbehörde in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende Aufgaben:
- Anordnung von Verkehrsregelungen (Verkehrszeichen / Lichtsignalanlagen)
- Genehmigung von Veranstaltungen
- Genehmigung von Baustellen
- Genehmigung zur Durchführung von Großraum- und Schwertransporten
- Fahrlehrerrecht
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für soziale Dienste
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot sowie der Ferienreiseverordnung
- Erstellen einer Schleppgenehmigung
Darüber hinaus ist die Straßenverkehrsbehörde in Angelegenheiten des Verkehrsrechts für die Rechts- und Fachaufsicht gegenüber den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Fürth zuständig.
Ansprechpartner:
Sachgebietsleiter: | |
Herr Spindler | |
s-spindler@lra-fue.bayern.de | |
Sachbearbeiter: | |
Herr Cornelsen | Frau Heinzl |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 36 | Tel.: 0911 / 97 73 - 13 35 |
j-cornelsen@lra-fue.bayern.de | b-heinzl@lra-fue.bayern.de |
Frau Schüssel | Frau Warmuth |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 37 | Tel.: 0911 / 97 73 - 13 34 |
l-schuessel@lra-fue.bayern.de | u-warmuth@lra-fue.bayern.de |
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