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Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe

Soweit Sie längere Zeit auf der selben Baustelle arbeiten, kann für die Fahrzeuge Ihres Betriebes eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung wird Ihren Firmenfahrzeugen erlaubt, an der Baustelle

  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist zu parken
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten
  • an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" oder "Parken auf Gehwegen" gekennzeichnet sind (mit Zusatzschild) zu parken
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr zu parken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern zu parken
  • auf Gehwegen zu parken, wobei jedoch eine Durchgangsbreite von 1,5 Metern auf dem Gehweg verbleiben muss
  • verbotene Fußgängerbereiche zu benutzen, jedoch nur in für den Lieferverkehr zugelassenen Zeiten sowie bei Notfällen

Die vorgenannten Parkerleichterungen dürfen Sie nur in Anspruch nehmen, wenn in zumutbarer Entfernung Ihnen kein anderer Parkraum zur Verfügung steht.

Zur Beantragung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • den vollständig ausgfüllt und unterschriebenen Antrag
  • einen Eintrag im Handelsregister oder einen Innungsnachweis oder eine Gewerbeanmeldung

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Ansprechpartner:
[email protected]
Frau Warmuth
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 34
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40
[email protected]
Zimmer 0.32