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Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Fahrbahn, Geh- oder Radweg) benötigen Sie eine Genehmigung. Diese erhalten Sie vom Landratsamt, wenn von der Baustelle Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind. Für Ortsstraßen sind die Städte, Märkte und Gemeinden zuständig.
Bitte rufen Sie unsere Mitarbeiter an, falls Sie nicht sicher sind, wie die Straßen eingestuft sind, an der Sie Bauarbeiten durchführen.
Um die verkehrsrechtliche Anordnung erteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
- einen Lageplan mit genauer Einzeichnung der benötigten Fläche
- die von Ihnen vorgesehene Beschilderung zur Absicherung der Arbeiten
Der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen sind mindestens 3 Wochen vor Beginn der Arbeiten einzureichen.
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Formulare:
Hier finden Sie unsere Formulare
Ansprechpartner:
verkehrswesen@lra-fue.bayern.de | |
Frau Schüssel | |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 37 | |
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40 | |
l-schuessel@lra-fue.bayern.de | |
Zimmer 0.30 |