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Voraussetzungen für den befristeten Fahrlehrerschein Klasse BE
Zur Beantragung eines Fahrlehrerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:
- formloser Antrag
- Mindestalter für die Beantragung ca. 19½ Jahre, Erteilung der Fahrlehrererlaubnis BE ist erst ab 21 Jahren möglich
- Führungszeugnis (ist bei der Gemeinde zu beantragen mit dem Hinweis "zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG" und direkt an das Landratsamt Fürth zu senden)
- Lebenslauf mit Zeugnis (Abitur bzw. Berufsausbildung)
- 3 Jahre Fahrpraxisnachweis für die Klasse BE, innerhalb der letzten 5 Jahre mit mindestens 10.000 km pro Jahr (dies kann zum Beispiel durch einen TÜV-Bericht, eine Kundendienstrechnung, eine Fahrzeugscheinkopie oder eine Bestätigung mit Kennzeichenangabe nachgewiesen werden)
- Fachkundige deutsche Sprachkenntnisse, eventuell mit Nachweis C1 nach GER
- Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung als Fahrlehrer bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV in Verbindung mit § 4 Satz 2 Nr. 3 FahrlG oder bei Eintragungen im Verkehrszentralregister eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (hierzu erfolgt ein Anschreiben vom Landratsamt)
- Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Ausweiskopie, Führerscheinkopie (Original ist bitte vorzulegen)
- Anschrift sowie Angaben über Ihre Erreichbarkeit (Telefon / Handy / E-Mail-Adresse)
Bei Fragen zur Beantragung anderer Fahrerlaubnisklassen oder Umschreibungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter.
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Ansprechpartner:
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Frau Heinzl |
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 35 |
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40 |
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