| AAA | Drucken

Voraussetzungen für den befristeten Fahrlehrerschein Klasse BE

Zur Beantragung eines Fahrlehrerscheins benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • formloser Antrag
  • Mindestalter für die Beantragung ca. 19½ Jahre, Erteilung der Fahrlehrererlaubnis BE ist erst ab 21 Jahren möglich
  • Führungszeugnis (ist bei der Gemeinde zu beantragen mit dem Hinweis "zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG" und direkt an das Landratsamt Fürth zu senden)
  • Lebenslauf mit Zeugnis (Abitur bzw. Berufsausbildung)
  • 3 Jahre Fahrpraxisnachweis für die Klasse BE, innerhalb der letzten 5 Jahre mit mindestens 10.000 km pro Jahr (dies kann zum Beispiel durch einen TÜV-Bericht, eine Kundendienstrechnung, eine Fahrzeugscheinkopie oder eine Bestätigung mit Kennzeichenangabe nachgewiesen werden)
  • Fachkundige deutsche Sprachkenntnisse, eventuell mit Nachweis C1 nach GER
  • Ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung als Fahrlehrer bei einem Arbeits- und Betriebsmediziner nach Anlage 5 FeV in Verbindung mit § 4 Satz 2 Nr. 3 FahrlG oder bei Eintragungen im Verkehrszentralregister eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (hierzu erfolgt ein Anschreiben vom Landratsamt)
  • Bescheinigung der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Ausweiskopie, Führerscheinkopie (Original ist bitte vorzulegen)
  • Anschrift sowie Angaben über Ihre Erreichbarkeit (Telefon / Handy / E-Mail-Adresse)

Bei Fragen zur Beantragung anderer Fahrerlaubnisklassen oder Umschreibungen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter.

zurück zur Übersicht

Ansprechpartner:
[email protected]
Frau Heinzl
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 35
Fax: 0911 / 97 73 - 13 40
[email protected]
Zimmer 0.32
Herr Schießler
Tel.: 0911 / 97 73 - 13 23
Fax: 0911 / 97 73 - 13 39
[email protected]
Zimmer 0.37