-
Zuhause im Landkreis
Lebensraum & Wohlfühlgegend
- Notfallkonzept
- Landrat
- Unser Landkreis
- Landratsamt
- Jugend, Familie und Senioren
-
Gesundheit und Soziales
- Corona
-
Gesundheitsamt
- Aktuelles
- Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- Apothekenrecht
- Asylrechtliche Untersuchung
- Aufsicht über die Berufe im Gesundheitswesen
- Betäubungsmittelverkehr-Überwachung
- Gesundheitsberichterstattung
- Hebammenrecht
- Heilpraktiker
- Infektionsschutz
- Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Lebensmittelbescheinigung / Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG
- Prävention (ärztlicher Dienst)
- Trink- und Badewasser
- Tuberkuloseberatung und -ermittlung
- Umwelthygiene
- Weitere Aufgaben (Mitwirkung als fachberatende Behörde)
- Veterinärwesen
- Verbraucherschutz
- Soziale Hilfen
- Wohngeld
- Wohnraumbörse
- Informationen zur Rentenversicherung
- Sozialpädagogischer Dienst
- Umwelt und Bauen
- Verkehr
- Bildung und Schulen
- Integration
- Ausländer- / Staatsangehörigkeitswesen
- Gutes aus dem Fürther Land
- Bildungsportal
- Kreativ - Kunst und Kultur
- Ausbildung & Beruf
- Regionalmanagement
- Landkreisstiftung
- LEADER
- Erlebnis Landkreis Tourismus & Freizeit
- Gewerbe im Landkreis Metropolregion & Wirtschaft
Apotheken

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss beim Landratsamt Fürth beantragt werden. Bei postalischen Zusendungen geben Sie bitte folgende Adresse an: Landratsamt Fürth SG 21 Frau Espach Im Pinderpark 2 90513 Zirndorf Möchten Sie mehrere öffentliche Apotheken innerhalb des Gebietes einer Kreisverwaltungsbehörde oder in einander benachbarten Gebieten betreiben, so beantragen Sie bitte bei der für die Hauptapotheke zuständigen Behörde eine neue Betriebserlaubnis. Als Hauptapotheke wird die Apotheke angesehen, die Sie persönlich leiten. Die Filialapotheken müssen in ihrer sächlichen und personellen Ausstattung den Anforderungen der Hauptapotheke entsprechen. Für jede Filialapotheke ist schriftlich ein/e Apotheker/in als Verantwortliche/r zu benennen. Dabei sind entsprechende Antragsunterlagen der benannten Person vorzulegen. Etwaige spätere personelle Veränderungen sind spätestens eine Woche zuvor mitzuteilen. Soll aus mehreren oder aus allen Apotheken eines Filialverbundes Versandhandel betrieben werden, bedarf es für jede einzelne einer entsprechenden Genehmigung. In dem schriftlichen Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis teilen Sie uns bitte mit, ab wann Sie welche Apotheke in welcher Eigenschaft (Eigentümer, Pächter etc.) betreiben wollen. Nennen Sie uns bitte auch Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse, damit wir ggf. Rückfragen zügig klären können, wir empfehlen Ihnen dazu das folgende Dokument zu verwenden:
Kontakt
Landratsamt Fürth
Sachgebiet 21
Frau Espach
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Dienststelle Fürth
Stresemannplatz 11
90763 Fürth
Telefon 0911 9773-1210
Telefax 0911-9773-1205