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Hebammenrecht
Aufgaben
Angehörige der gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe müssen dem Gesundheitsamt Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung anzeigen. Hierfür benötigen wir den Zeitpunkt der Niederlassung, die Anschrift der Niederlassung und die Berufsurkunde.
Das Gesundheitsamt ist auch dazu verpflichtet medizinische Einrichtungen, hier gehören z. B. auch Geburtshäuser dazu, regelmäßig mittels Begehungen zu kontrollieren, ob die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Landratsamt Fürth
Dienststelle Zirndorf
Gesundheitsamt
Im Pinderpark 4
90513 Zirndorf
Postfach 1407
90507 Zirndorf
Montag bis Mittwoch
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Die Vorstellung im Gesundheitsamt ist nur nach telefonischer Terminabsprache möglich.
Telefon: 0911/9773-1833 und -1834
Telefax: 0911/9773-1803
E-Mail:
gesundheitsamt@lra-fue.bayern.de
Bürgerserviceportal: Sicherer Dialog
Fr. Dr. E. Baume
Telefon: 0911/9773-1833
Zimmer: 3.11
Vertretung
Fr. Dr. U. Zink
Telefon: 0911/9773-1833
Zimmer: 3.14