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Heilpraktiker

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktikererlaubnis oder die Erlaubnis beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie bzw. Physiotherapie. Diese wird nach einer Prüfung, wenn diese erfolgreich beim Gesundheitsamt in Ansbach abgelegt worden ist, durch das Landratsamt Fürth erteilt.

Abgeleitet vom Heilpraktikergesetz wird Heilkunde stets dann ausgeübt, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

  • die Tätigkeit wird berufs- oder erwerbsmäßig ausgeführt
  • die Tätigkeit dient zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen
  • die Tätigkeit erfordert nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse

Ob im konkreten Einzelfall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt:

  • vom Ziel
  • von der Methode und
  • der Art der Tätigkeit ab.

Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um eine heilkundliche Tätigkeit im Sinne des Heilpraktikergesetzes handelt, ist die Tatsache

  • ob die Tätigkeit ihrer Methode nach bzw. durch die Ausübung von medizinisch unausgebildeten Laien gesundheitliche Schäden für Patienten verursachen kann

oder

  • ihre sachgerechte Anwendung eine hinreichend diagnostische Abklärung voraussetzt.

Erlaubnisantrag

Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker im Landkreis Fürth auszuüben, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Landratsamt Fürth, Sachgebiet 21 - Kommunalaufsicht stellen. Der Antrag kann formlos, das heißt ohne Einhaltung einer bestimmten äußeren Form, schriftlich gestellt werden.

Ansprechpartner ist Frau Espach unter der

Rufnummer: 0911-9773-1210 / Fax: 0911-9773-1205

E-Mail: [email protected]

Bei postalischen Zusendungen geben Sie bitte folgende Adresse an: 

Landratsamt Fürth

SG 21 Frau Espach

Im Pinderpark 2

90513 Zirndorf 

Sie können jedoch das für Sie zutreffende, beiliegende Formblatt als Antrag verwenden. 

Antragsunterlagen:

Ergänzend zum Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen beibringen. Bei Anträgen per Post sind von allen Originalurkunden beglaubigte Kopien erforderlich. Bei einer persönlichen Anmeldung genügt die Vorlage der Originaldokumente. Beglaubigungen von Kopien können Sie sich von jeder Behörde ausfertigen lassen.

Urkunden:

  • Geburtsurkunde im Original als Nachweis für die Vollendung des 25. Lebensjahrs.
  • Lebenslauf (tabellarisch oder ausformuliert; mit Unterschrift)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: Herr/Frau ..., geb. am ..., wohnhaft in ..., ist in gesundheitlicher, also in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes als Heilpraktiker/in geeignet.)
  • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten (Hoch-)Schule, es muss mindestens ein Hauptschulabschluss vorliegen (Ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein.)
  • für die Prüfung im Teilbereich der Physiotherapie ist ergänzend die Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut/in" entsprechend (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 MPhG) vorzulegen.

Zusätzliche Unterlagen:

Sie müssen außerdem darüber informieren:

  • ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist
  • ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde
  • ob Sie die Heilpraktikerprüfung oder die Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie bzw. der Physiotherapie ablegen wollen

Diese Erklärungen können Sie mit dem beiliegenden Formular mit den obenstehenden Antragsunterlagen abgeben.

Die Prüfungen finden zweimalig im Jahr beim Gesundheitsamt Ansbach statt. Beim Landratsamt Fürth, müssen für die Prüfung im März spätestens zum 31.12. des Vorjahres die Antragsunterlagen vorliegen, für die Prüfung im Oktober bis zum 30.6. des laufenden Jahres. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsamts Ansbach.

HeilBerufe / Landkreis Ansbach (landkreis-ansbach.de)

ACHTUNG: 

Aus organisatorischen Gründen kann das Gesundheitsamt Ansbach nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern für die Heilpraktikerüberprüfung zulassen. Es ist aber beabsichtigt, jedem Kandidaten die Überprüfung innerhalb eines Jahres zu ermöglichen!