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Schwerbehindertenausweis
Bisherige Ausweise bleiben gültig
Die Einführung der neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat hat keine Auswirkungen auf die „alten“ Ausweise. Sie bleiben weiterhin gültig. Einen Umtauschzwang gibt es nicht. Deshalb gibt es auch keine Umtauschaktion. Allerdings kann man den alten Schwerbehindertenausweis nicht mehr verlängern oder ändern lassen.
Wenn sich beispielsweise der Grad der Behinderung ändert, wird das nicht mehr auf dem bisherigen Schwerbehindertenausweis vermerkt, sondern es wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Verliert der Ausweis seine Gültigkeit, wird ebenfalls einer neuer ausgestellt.
Die neuen Ausweise erhalten Sie direkt vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ehemals Versorgungsamt), sie müssen nicht mehr bei der Gemeinde oder Stadt abgeholt werden.
Wer eine neuen Schwerbehindertenausweis benötigt, ohne dass eine Änderung des Gesundheitszustandes eingetreten ist, kann einen formlosen Antrag mit Aktenzeichen und einem aktuellen farbigen Passbild an das
Zentrum Bayern
Familie und Soziales
Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8a
90429 Nürnberg
schicken. Für telefonische Rückfragen steht im Zentrum Bayern Familie und Soziales Horst Günzel unter der Nummer (0911) 928-2264 oder per E-Mail unter [email protected] zur Verfügung. Auskünfte erteilt ebenso Stephan Beck.
Weitere Tipps und Ratschläge gibt es online unter www.zbfs.bayern.de/schwbg/formulare-schwbg.html
Eine komfortable Antragstellung ist über den Onlineantrag www.schwerbehindertenantrag.bayern.de möglich. Hier können dem Antrag auch Bilder im digitalen Format beigefügt werden.
Bei einer Neuausstellung des bisherigen Ausweises kann es zu Wartezeit kommen. Sie haben Fragen? Herr Beck als Behindertenbeauftragter steht Ihnen gern zur Verfügung.
Christian Siegling
Landratsamt Fürth,
Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2
Zimmer 3.29
Telefon: 0911/9773-1705
E-Mail: [email protected]
www.landkreis-fuerth.de/behindertenbeauftragter
Sprechstunden nach telefonischer Terminvereinbarung