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Wahlhilfe-Heft - Kommunalwahl leicht erklärt

Politik und alles was dazugehört ist eine kniffelige Angelegenheit - erst recht für Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Schreiben und Lesen haben.

Deshalb gibt es ein "Wahl-Hilfe-Heft" in leichter Sprache. Herausgegeben von der Behindertenbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit.

Die Broschüre soll helfen, sich bei den Kommunalwahlen leichter zu recht zu finden. Jeder soll von seinem Wahlrecht Gebrauch machen können und somit auch Einfluss haben, an der Gestaltung der politischen Landschaft in seiner Gemeinde, Stadt oder Landkreis.

Wahlhilfebroschüre

 

 

Wissenswertes

Hörgeräte dürfen auch teuer sein

Beim Kauf von Hörgeräten können die Krankenkassen Patienten nicht immer auf ihre sogenannten Festpreise verweisen. Sind teurere Geräte erforderlich, um im Alltag die Hörbehinderung möglichst gut auszugleichen, muss die Krankenkasse auch mehr bezahlen, wie  das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 29. August 2013 veröffentlichten Urteil vom 20. August 2013 betont (Az.: L 13 R 2607/10).

Sozialhilfe zahlt nicht für Eltern

Eltern gehörloser Kinder haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung für einen Gebärdensprachkurs. Die von den Sozialhilfeträgern gewährte Eingliederungshilfe umfasse zwar die Unterrichtung des behinderten Kindes, nicht aber den Kurs für die Eltern, urteilt das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart am 18. Juli 2013 (Az.: L 7 SO 4642/12).

Behinderte Kinder müssen bevorzugt werden

Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf müssen bei der Verteilung auf einzelne Schulen bevorzugt behandelt werden. Zumindest in Hamburg müssen sie nicht an dem allgmeinen Verteilungsverfahren für neue Schüler teilnehmen, entschied das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem am 1. August 2013 veröffentlichten Beschluss vom Vortag (Az.: 1 Bs 231/13).

(Quelle: "Sozialrecht + Praxis 10/13)

„Selbstbestimmt dabei. Immer.“: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen rufen Jahr gegen Diskriminierung behinderter und chronisch kranker Menschen aus

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 22.01.2013

Gemeinsam mit zahlreichen Prominenten aus Film, Sport und Musik haben die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen am Dienstag das Jahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ gegen die Diskriminierung behinderter Menschen ausgerufen. Im Vordergrund des Themenjahres 2013 stehen bundesweite Veranstaltungen und Aktionen, die auf Benachteiligungen behinderter und chronisch kranker Menschen im Arbeitsleben, im Bereich Bildung und im Alltag aufmerksam machen.

Der größte Teil der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle – etwa ein Viertel, in Zahlen sind das 2200 Fälle seit 2006 – kommen von Menschen, die sich wegen einer Behinderung benachteiligt fühlen. „Das sind Zahlen, die zeigen, wie groß der Handlungsbedarf ist“, sagte ADS-Leiterin Christine Lüders bei der Auftakt-Pressekonferenz in Berlin. Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der ADS ergab darüber hinaus, dass mit dem Wort Behinderung jede(r) fünfte Deutsche „Benachteiligung“ und „Diskriminierung“ verbindet – und dies, obwohl Diskriminierung von behinderten Menschen gesetzlich verboten ist.

„Vor allem im Arbeitsleben und im Bereich Bildung werden behinderte Menschen benachteiligt. Ein Grund dafür ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung in getrennten Lebenswelten aufwachsen. Das führt zu Berührungsängsten und zu Vorbehalten in Schule und Arbeitswelt“ erläuterte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Darüber hinaus hätten Menschen mit chronischen Krankheiten oft nicht den gleichen Diskriminierungsschutz wie behinderte Menschen, obwohl sie sich häufig in einer ähnlichen Lage befinden, sagte Lüders: „Angesichts des demografischen Wandels ist das ein großes Problem. Bereits heute sind mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland chronisch krank. Diese Zahl wird deutlich steigen“.

Lüders und Hüppe forderten, strukturelle und bürokratische Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern. „Immer mehr Menschen mit Behinderung kommen gleich nach der Sonder- oder Förderschule in Werkstätten für behinderte Menschen. Dabei wollen viele behinderte Menschen keine Sonderwelten, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“, sagte Lüders.
„Im Bildungsbereich müssen die Länder ihre Anstrengungen zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Kindern deutlich verstärken und die Inklusion wirklich voranbringen, anstatt bestehende Sondersysteme zum Teil noch auszubauen“, sagte Hüppe. Nach Angaben der von der ADS in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage glauben zwar rund zwei Drittel der Befragten, dass Inklusion in Deutschland funktionieren wird, wenn die entsprechenden Mittel dazu vorhanden sind. Knapp 40 Prozent aller 18-29-Jährigen glauben dies jedoch nicht. „Uns muss diese Zahl sehr nachdenklich machen. Ganz offensichtlich ist das die Konsequenz getrennter Lebenswelten“, sagte Lüders.

Prominente Botschafter, Good-Practice-Preis und Aktionswoche
Zahlreiche Prominente unterstützen die ADS und den Beauftragen der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen beim Themenjahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“: Die Eiskunstläuferin Katarina Witt, die TVtelevision-Journalistinnen Bettina Eistel und Nina Ruge, die Fotomodels Melek Civantürk, Nina Wortmann und Mario Galla, die Schauspieler/innen Erwin Aljukic, Bobby Brederlow, Irene Fischer und Dr. Peter Radtke sowie die Paralympics-Stars Anna Katharina Schaffelhuber, Manuela Schmermund und Jochen Wollmert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berief darüber hinaus den Berliner Universitätsprofessor Ernst von Kardorff zum wissenschaftlichen Koordinator des Themenjahres. Kardorff wird auf einem hochrangig besetzten Fachkongress im Sommer mehrere umfassende, von der ADS in Auftrag gegebene Studien zu den Themen „Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen“, „Benachteiligungen aufgrund chronischer Krankheiten“ und „barrierefreie Dienstleistungen“ vorstellen. Zu den weiteren Schwerpunkten des Themenjahres zählen eine Aktionswoche gegen Diskriminierung im September und die Verleihung eines Good-Practice-Preises für Unternehmen im November. Lüders: „Wir wollen damit ein ganz klares Zeichen an Eltern, an Schulen sowie an öffentliche und private Arbeitgeber aussenden, offener mit Vielfalt umzugehen. Es ist normal, verschieden zu sein!“

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. www.antidiskriminierungsstelle.de

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Der Beauftragte ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen berühren. www.behindertenbeauftragter.de

Artikel aus dem Behindertenrecht

Gesetzentwurf sieht bis zu 120 Millionen Euro jährlich für contergangeschädigte Menschen vor

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 13.03.2013

Am morgigen Donnerstag findet die 1. Beratung des Gesetzentwurfs von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes im Deutschen Bundestag statt. Im Gesetzentwurf sind bis zu 120 Millionen Euro jährlich für contergangeschädigte Menschen vorgesehen, 90 Millionen für Erhöhungen der Conterganrente und bis zu 30 Millionen für medizinische Zusatzbedarfe.

„Ich begrüße, dass die Bundesregierung und die den Gesetzentwurf unterstützenden Fraktionen schnell gehandelt haben. Die contergangeschädigten Menschen haben keine Zeit, langwierige Diskussionen abzuwarten. Dies ist ein Erfolg für die vielen contergangeschädigten Menschen, die sich seit Jahren für Verbesserungen einsetzen. Für entscheidend halte ich dabei die vorgesehene massive Rentenerhöhung, rückwirkend ab 1.1.2013. Die Menschen können selbst am besten entscheiden, wie sie ihre Lebenssituation verbessern. Die Hilfen müssen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens schnellstmöglich unbürokratisch an die Betroffenen gezahlt werden“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe.

Die Conterganrente soll nach dem Gesetzentwurf von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro steigen. Zu den mit bis zu 30 Millionen Euro zu deckenden medizinischen Zusatzbedarfen gehören etwa zahnärztliche und kieferchirurgische Versorgungen, Hilfs- und Heilmittel oder Rehabilitationsleistungen.

„Contergangeschädigte Menschen waren in den letzten Jahrzehnten Auseinandersetzungen mit der Firma Grünenthal, Ärzten und Behörden ausgesetzt. Sie haben ein Leben lang um ihre Selbständigkeit gekämpft. Viele sind im Alter nicht mehr wie bisher in der Lage, etwa die Zähne und Füße anstatt ihrer Hände zu nutzen oder mit herkömmlichen Prothesen zu laufen. Außerdem fallen, aufgrund des zunehmenden Alters von Angehörigen und Freunden, oft auch wertvolle Unterstützer aus. Contergangeschädigte Menschen sind deshalb unter anderem zunehmend auf Assistenzleistungen angewiesen. Der im Januar veröffentlichte Bericht zu den Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen hat eindeutigen Handlungsbedarf in diesen und weiteren Bereichen aufgezeigt. Dem wird jetzt mit dem Gesetzentwurf entsprochen“, so Hubert Hüppe.

Die elektronische Vorabfassung des Gesetzentwurfs finden Sie hier:

Änderung Conterganstiftungsgesetz (PDF/188KB)

Der Bericht des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg ist hier zu finden:

Studie des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg (PDF/4MB)

Kontakt:

Christian Siegling

Landratsamt Fürth,
Dienststelle Zirndorf
Im Pinderpark 2

Zimmer 3.29

Telefon: 0911/9773-1705
E-Mail: [email protected]

www.landkreis-fuerth.de/behindertenbeauftragter

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