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Umweltschutz

Kaminkehrer- /Schornsteinfegerwesen

Zum 01. Januar 2013 trat das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vollständig in Kraft. Wesentliches Ziel der Neuregelung war die Öffnung des Schornsteinfegerwesens für den Wettbewerb. Die Verpflichtung, die kehr- überprüfungs- und messpflichtigen Anlagen fristgerecht reinigen, überprüfen oder messen zu lassen bleibt aus Gründen eines flächendeckenden Brand- und Umweltschutzes bestehen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO-Bund) und die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV). Feuerungsanlagen sind Einrichtungen zur Erzeugung von Wärme durch Verbrennung von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Sie dienen zur Dampferzeugung oder Erwärmung von Wasser oder sonstigen Wärmeträgermedien für Industrie, Gewerbe oder Haushalte. Für den Umweltschutz von besonderer Bedeutung sind die von den Feuerungsanlagen ausgehenden Emissionen, die durch Schalldämpfung, Entschwefelung, Entstickung und Entstaubung möglichst gering sein sollen. An Reststoffen aus Feuerungsanlagen fallen vor allem Aschen (Schlacken) und Filterstäube an. Letztere gelten als Sonderabfall. Welche handwerklichen Kaminkehrerarbeiten (Kehren, Überprüfen, Messen) in welchen Abständen in einem Anwesen durchzuführen sind, ist aus dem Feuerstättenbescheid ersichtlich, der den Eigentümern durch den Bezirksschornsteinfeger übermittelt wird. Die Kosten für diese Arbeiten sind frei verhandelbar. Daneben bleibt aber der Bezirksschornsteinfeger, der seit 01.01.2013 die Bezeichnung Bezirksschornsteinfeger führt, für die Erledigung der hoheitlichen Aufgaben allein und persönlich verantwortlich. Bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer ist, wer von der Bezirksregierung für einen Kehrbezirk bestellt ist (§ 8 SchfHwG). Er gehört als Gewerbetreibender dem Schornsteinfegerhandwerk an und darf auch weiterhin die handwerklichen Kaminkehrerarbeiten ausführen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Bayerischen Behördenwegweiser. Über die Internetseite der Schornsteinfegerinnung Mittelfranken oder die Kaminkehrerliste kann der für das jeweilige Anwesen zuständige Bezirksschornsteinfeger ermittelt werden.

 

 

Heizen mit Holz

Grundsätzlich ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff, da bei fachgerechter Verbrennung in Verbindung mit moderner Technik kaum Treibhausgase und wenige Schadstoffe entstehen.

In der Praxis sieht es leider oft anders aus: Zu Umweltbelastungen, Gesundheitsschädigungen und auch zu Ärger und Streit mit der Nachbarschaft kommt es vor allem bei der Benutzung von Kaminen und Kaminöfen. So ist es z.B. kaum bekannt, dass der Betrieb von Holzheizungen des Bauarttyps 1 (dazu zählen alle offenen Kamine und auch Kamine mit Türen, die sich nicht selbsttätig schließen) nicht dauerhaft erlaubt ist. Maximal an 8 Tagen im Monat und jeweils nicht länger als 5 Stunden darf ein solcher Kamin genutzt werden.

Richtig Heizen will gekonnt sein: Entscheidend für das, was aus dem Schornstein kommt, ist die Wahl des Brennstoffs und die richtige Bedienung des Holzofens. Dabei sollte auch bedacht werden, dass z.B. das Verbrennen von Abfällen und schadstoffbelasteten Hölzern im häuslichen Ofen strafbar ist.

Damit Heizen mit Holz auch künftig zur Behaglichkeit beiträgt und nicht zu Ärger und Problemen führt, hat das Umweltbundesamt alles Wissenswerte rund um die Holzheizung in einer Broschüre zusammengefasst. Das Bayerische Landesamt für Umwelt stellt ebenso eine Broschüre zum Heizen mit Holz in Kaminöfen zur Verfügung.

Auch Ihr bevollmächtigter Bezirkskaminkehrer berät Sie gerne zu Fragen, die mit Ihrer Holzheizung zusammenhängen.

Kontakt:

Frau Hartmann
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.55
Tel.: 0911-9773-1405
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Frau Hoffmann
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi. Nr.: 1.54
Tel.: 0911-9773-1444
Fax: 0911-9773-1402
E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag
07:30 - 17:00 Uhr

Freitag
07:30 - 12:30

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Merkblätter zum Thema Kaminkehrer-/ Schornsteinfegerwesen