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Umweltschutz

Umweltinformationen

Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) und seine Umsetzung durch die Umweltschutzbehörde des Landratsamtes Fürth.

Zum 01. Januar 2007 ist das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) in Kraft getreten. Es regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. Damit wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Bayerisches Recht umgesetzt.


Informationen und Zulassungsentscheidungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)


Umweltinformationen - Der Begriff "Umweltinformation"

Der Begriff „Umweltinformation“ ist dabei sehr weit auszulegen.
Erfasst sind alle Daten über den Zustand der Umwelt und ihrer Bestandteile wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt und Daten über wichtige Einflussfaktoren wie Stoffe, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art, Emissionen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt.
Umfasst sind auch Maßnahmen, die sich auf die Umwelt auswirken, sowie Daten über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, soweit diese von der Umwelt beeinflusst sind.


Umweltinformationen - Auskunftspflichtige

Auskunftsverpflichtet sind alle Stellen der öffentlichen Verwaltung in Bayern, die über Umweltinformationen verfügen, unabhängig davon, ob sie spezielle Aufgaben im Umweltschutz wahrnehmen. Ebenso verpflichtet sind private Stellen, soweit sie im Zusammenhang mit der Umwelt öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei der staatlichen Kontrolle unterliegen. Die Auskunftspflicht von Bundesbehörden richtet sich nach dem Bundes-Umweltinformationsgesetz, das bereits am 14. Februar 2005 in Kraft getreten ist und inhaltlich mit dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz übereinstimmt.

Die Informationspflichtigen Stellen sind gehalten, die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt zu unterrichten. Die Umweltschutzbehörde des Landratsamtes Fürth verfügt als die für den Vollzug der Umweltgesetze über umfangreiche Informationen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 BayUIG, die nun sukzessive zur Verfügung gestellt werden sollen. 


Umweltinformationen - Anspruchsberechtigte

Anspruch auf den Zugang zu Umweltinformationen hat „Jedermann“, d.h. alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts.
Ein berechtigtes Interesse an der Auskunft ist dazu nicht notwendig, ebenso spielen die Motive des Anfragenden grundsätzlich keine Rolle.

Um Ihr Anliegen direkt zu bearbeiten, sind vorherige Terminvereinbarungen notwendig.

Umweltinformationen

Nach Bayerischem Umweltinformationsgesetz:
Herr Scheiderer
Zimmer 1.54
Telefon: 0911 9773 1406
E-Mail: [email protected]

Nach Bundesimmissionsschutzgesetz:
Frau Krüger

Zimmer 3.06
Telefon: 0911 9773 1519
E-Mail: [email protected]