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Umweltschutz
Umweltinformationen
Das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) und seine Umsetzung durch die Umweltschutzbehörde des Landratsamtes Fürth.
Zum 01. Januar 2007 ist das Bayerische Umweltinformationsgesetz (BayUIG) in Kraft getreten. Es regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. Damit wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in Bayerisches Recht umgesetzt.
Informationen und Zulassungsentscheidungen werden unterschieden nach:
- dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- dem Bodenschutzrecht
- dem Wasserrecht
Herr Scheiderer
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Zi.: 1.45
Tel.: 0911 / 9773 - 1406
Fax: 0911 / 9773 - 1402
E-Mail: m-scheiderer@lra-fue.bayern.de
Erreichbarkeit:
Derzeit kein offener Parteiverkehr
Termine und Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung!